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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Definition 

Die folgenden Termine dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in diesem Absatz definiert: 

  • Vermieter - Firma Borovka Event s.r.o. mit Sitz in Riegrova 51, 370 01 České Budějovice, IČ: 01400690, DIČ: CZ01400690, ist  im Handelsregister des Amtsgerichts in České Budějovice unter Aktenzeichen. Nr. C 21579 eingetragen.
  • Mieter - eine Person, die durch eine verbindliche Bestellung Interesse an den Dienstleistungen des Vermieters gezeigt hat. Auf dessen Grundlage ein Vertrag zwischen den Mieter und Vermieter entstand.
  • Bestellung - verbindliches Anegbot des Mieters zum Vertragsabschluss.
  • Vertrag - eine Verpflichtung, die die Rechte und Pflichten des Mieters und Vermieters aus dem (Geschäfts-) Rahmenvertrag - Vertrag, der unter anderem die Bedingungen für eine künftige langfristige Zusammenarbeit zwischen Mieter und Vermieter regelt.Vermietung von beweglichen Dingen. Im Sinne dieser AGB bezeichnet der Vertrag auch den Rahmenvertrag.
  • Rahmenvertrag - Vertrag, der unter anderem die Bedingungen für eine künftige langfristige Zusammenarbeit zwischen Mieter und Vermieter regelt.
  • Vertragsgegenstand- bewegliche Gegenstände (Inventar/Ausrüstung/Technologie), die der Vermieter laut des Vertrags dem Mieter vorrübergehend zur Nutzung stellen muss. 
  • Verbraucher - eine Person, die einen Vertrag mit dem Vermieter außerhalb ihres Geschäftsbereichs oder außerhalb der selbständigen Ausübung ihres Berufs abschließt.
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB" genannt) - Grundbedingungen der Vermietung beweglicher Dinge bestimmen ein Teil des Vertrages. 
  • Leistungszeitraum - Tag und Uhrzeit, an dem der Vermieter den Leistungsgegenstand vertragsgemäß an den Mieter zu liefern hat.
  • Fälligkeit - der Tag, an dem der Mieter dem Vermieter eine Geldverpflichtung aus dem Vertrag zahlen muss.
  • Mietpreis - die im Vertrag des Vermieters festgelegte Barvergütung für die Überlassung beweglicher Dingen an den Mieter.
  • Verfrachter - eine andere Person als der Vermieter, der den Transport des Mietgegenstandes zu dem vom Mieter angegebenen Ort veranlasst.
  • Kaution - im Vertrag vereinbarte Geldsicherheit.
  • E-Shop - Online-Shop unter www.borovkarental.cz, betrieben von dem Vermieter.

2. Einführungsgsbestimmungen

  1. Diese AGB unterliegen dem Gesetz Nr. 89/2012 Slg. des Zivilgesetzbuches in der zum Zeitpunkt der Absendung des Auftrags gültigen Fassung (im Folgenden als „Gesetz“ bezeichnet) und regelt die verbindlichen Beziehungen zwischen dem Mieter und dem Vermieter.
  2. Mit dem Absenden der Bestellung bestätigt der Mieter (durch Ankreuzen des Kästchens vor dem Absenden oder Absenden der Bestellung), dass er mit diesen AGB in der zum Zeitpunkt des Absendens der Bestellung gültigen Fassung einverstanden ist.
  3. Diese AGB sind Vertragsbestandteil. Für den Fall, dass der Vermieter und der Mieter eine schriftliche Vereinbarung treffen, in der sie andere Bedingungen als die AGB vereinbaren, haben die Bestimmungen der Vereinbarung Vorrang vor den AGB. Bei Abweichungen zwischen AGB und Einzelvertrag ist der Wortlaut des Einzelvertrags maßgeblich. Für die Rechtsbeziehungen des Vermieters zum Mieter, die nicht ausdrücklich in diesen AGB oder im Vertrag geregelt sind, gelten die einschlägigen Bestimmungen des Gesetzes.
  4. ​Es wird davon ausgegangen, dass der Mieter mit diesen AGB vertraut ist, wenn der Vertrag abgeschlossen wurde.

3.Vertragsentstehung

  1. Mit der Bestellung macht der Mieter dem Vermieter einen verbindlichen Vorschlag, den Vertrag abzuschließen. Die Bestellung kann schriftlich, elektronisch über den E-Shop des Vermieters, per E-Mail oder telefonisch erfolgen. Der Mieter kann die Bestellung nur ändern, wenn der Vermieter darüber informiert wird, bevor er eine Empfangsbestätigung für die Bestellung sendet.
  2. Bei einer elektronischen Bestellung über den E-Shop erhält der Mieter nach der Bestellung zunächst eine Information per E-Mail. In dem der Vermieter dem Mieter mitteilt, dass die Bestellung vom Mieter gesendet wurde, ohne dass der Vermieter dies verbindlich bestätigt. Um Zweifel auszuschließen, erklärt der Vermieter und der Mieter sich bewusst, dass diese Information per E-Mail keine verbindliche Bestätigung der Annahme des Auftrags darstellt, durch den der Vertrag gemäß Abs. 3.3 der AGB abgeschlossen wird.
  3. Der Vertrag kommt zustande, wenn die befugte Person des Vermieters die Annahme der Bestellung schriftlich (auch elektronisch) oder telefonisch bestätigt. Abweichungen in der Bestätigung des Vermieters von der ursprünglichen Bestellung gelten als neuer Vorschlag für den Vertragabschluss. Nachträgliche Änderungen an einer bereits bestätigten Bestellung gelten als Vorschlag zur Änderung des Vertrags oder als Aufforderung zur Kündigung des Vertrags und zur Ausführung einer neuen Bestellung. Wenn der Vermieter den Änderungen zustimmt, stellt er eine neue Empfangsbestätigung mit neuen Leistungszeiträumen aus.
  4. Wenn der Vermieter den Erhalt einer schriftlichen Bestellung nicht innerhalb von 2 Arbeitstagen nach Lieferung bestätigt, gilt diese als abgelaufen.
  5. Der Vertrag kommt auch dann zustande, wenn der Mieter persönlich am Sitz oder Geschäftssitz des Vermieters eintrifft, den Auftrag mündlich ausführt und der Vermieter seine Annahme vor Ort bestätigt oder der Mieter den Mietgegenstand annimmt.

4. Lieferbedingungen

  1. Der Vermieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand in Menge, Qualität und Ausführung nach dem abgeschlossenen Vertrag mit allem zu liefern, was für dessen ordnungsgemäße Verwendung erforderlich ist.
  2. Der Mietgegenstand wird in einer geeigneten Verpackung angeliefert, die den vereinbarten Transportbedingungen entspricht. Die Kosten der Verpackung trägt der Vermieter.
  3. Der Nachweis der Übergabe des Mietgegenstandes ist das Übergabeprotokoll, das der Mieter oder eine vom Mieter bevollmächtigte Person bei Erhalt des Mietgegenstandes oder unverzüglich nach Erhalt des Mietgegenstandes zu bestätigen und dem Vermieter oder seinem Angestellten auszuhändigen hat.
  4. In Fällen, in denen die vertragliche Verpflichtung des Vermieters die Beförderung des Mietgegenstandes zu einem bestimmten Ort umfasst und vom Transporteur zur Verfügung gestellt wird, ist das Dokument zum Nachweis der Übergabe des Mietgegenstandes das vom Mieter bestätigte Dokument des Transporteurs oder eine vom Mieter autorisierte Person.
  5. Der Vermieter hat bei der Übergabe des Mietgegenstandes an den Mieter oder eine vom Mieter beauftragte Person muss dafür Sorgen, dass der Mietgegenstand in gutem Zustand und frei von Mängeln dem Mieter übergeben wird. Die Funktionsfähigkeit muss für den Mieter nachweisbar sein mündlich oder mit schriftliche Anweisungen.
  6. Der Mieter ist verpflichtet, die notwendige Mitwirkung zu leisten, damit der Vermieter den Mietgegenstand zu den vereinbarten Bedingungen liefern kann.
  7. Umfasst die Verpflichtung des Vermieters die Beförderung des Mietgegenstandes an den vom Mieter bestimmten Ort, so hat der Mieter dem Vermieter die erforderlichen Anweisungen mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Leistungszeitraum schriftlich (ggf. auf elektronischem Wege) oder telefonisch zu erteilen. Die Anweisungen müssen alle Informationen enthalten, die für die Beförderung des Mietgegenstandes erforderlich sind, insbesondere die Identifizierung der vom Mieter zur Übernahme des Mietgegenstandes ermächtigten Person, die Identifizierung des Abladeortes, den Zeitpunkt der Annahme und die Angabe etwaiger Einschränkungen (Zeit und Sonstiges). Erhält der Vermieter diese Weisungen nicht rechtzeitig, ist der Vermieter berechtigt, den vereinbarten Leistungszeitraum zu verschieben, ohne den Vertrag zu verletzen. Bei unvollständigen oder ungenauen Anweisungen hat der Mieter dem Vermieter den daraus entstehenden Schaden zu erstatten.

5. Zahlungsbedingungen

  1. Der Mietpreis für die Anmietung des Mietgegenstandes ist im Vertrag festgelegt.
  2. Der Preis für den Transport, den der Mieter vor Abschluss der Bestellung gewählt hat, ist im Vertrag festgelegt.
  3. Der Preis für die Montage (Installation) und Demontage (Deinstallation), den der Mieter vor Abschluss der Bestellung verlangt, ist im Vertrag festgelegt.
  4. Der Mietpreis versteht sich einschließlich aller Gebühren und Steuern und schließt eventuelle Transport- und Montagekosten ein, sofern dies im Vertrag vereinbart und vom Vermieter oder dem von ihm gewählten Transportunternehmen zur Verfügung gestellt wurde. Dies gilt nicht für Verträge, bei denen der Mieter kein Verbraucher ist.
  5. Der Mietpreis ist an dem auf der Rechnung als Fälligkeitsdatum angegebenen Datum (im Folgenden auch als „Steuerbeleg“ bezeichnet) zu zahlen, jedoch spätestens in dem Moment, in dem der Mieter den Mietgegenstand annimmt, sofern nichts anderes vereinbart ist. Wenn zwischen dem Vermieter und dem Mieter ein Rahmenvertrag geschlossen wird, ist der Mietpreis zu den in dem jeweiligen Vertrag festgelegten Bedingungen zu zahlen.
  6. Wenn die Anzahlung im Vertrag vereinbart ist, stellt der Vermieter am Tag der Ausstellung eine Rechnung mit Fälligkeit aus, die nicht als Steuerbeleg gilt.
  7. Im Falle der Übergabe des Mietgegenstandes durch den Transporteur ist der Tag der steuerpflichtigen Leistung der Tag der Übergabe des Mietgegenstandes an den Transporteur, das Steuerdokument wird dem Mieter zusammen mit dem Mietgegenstand ausgehändigt. Der Mieter wird über den Versand per E-Mail oder Telefon informiert.
  8. Das Steuerdokument kann dem Mieter auch nur elektronisch im PDF-Format übermittelt werden. Der Vermieter ist verpflichtet, die Originalrechnung nur in den im Rahmenvertrag ausdrücklich genannten Fällen an die Adresse des Sitzes des Mieters zu liefern.
  9. Der Mieter zahlt den Mietpreis per Überweisungsauftrag auf das im Steuerbeleg (dh im Vertrag oder in der Bestellung) angegebene Bankkonto des Vermieters. Der Mietpreis gilt als bezahlt, sobald das Geld auf dem Bankkonto des Vermieters eingegangen ist.

6. Einzahlung

  1. Sofern im Vertrag vereinbart, hat der Mieter dem Vermieter spätestens bei Vertragsschluss eine Kaution in der im Vertrag vereinbarten Höhe zu hinterlegen. Die Anzahlung gilt als vereinbart, wenn der Preis des Vertrages im Vertrag angegeben ist.
  2. Die Kaution sichert die Zahlung des Mietpreises und die Erfüllung der sonstigen Verpflichtungen des Mieters aus dem Vertrag sowie die Erfüllung der Schadensersatzpflicht.
  3. Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter die Kaution, ggf. gemindert um die in Abs. 10. 7 dieser AGB genannten Ansprüche, innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des zurückgesandten Mietgegenstandes zurückzugeben.

7. Pflichten des Mieters

  1. Bei Annahme des Mietgegenstandes bestätigt der Mieter oder einer vom Mieter zur Annahme des Mietgegenstandes bevollmächtigte Person seine Unterschrift auf dem Übergabeprotokoll.
  2. Der Mieter oder ein vom Mieter beauftragter Mitarbeiter hat den Mietgegenstand unverzüglich zu untersuchen.
  3. Der Mieter verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass der Mietgegenstand sorgfältig behandelt wird, damit er in keiner Weise beschädigt wird und dass er zu einem vorher vereinbarten Zeitpunkt und zu einem vorher vereinbarten Rückgabepunkt ordnungsgemäß und rechtzeitig zurückgegeben wird.
  4. Der Mieter hat den Mietgegenstand gemäß den Weisungen und Instruktionen des Vermieters zu verwenden, die ihm zum Zeitpunkt der Übernahme bekannt waren.
  5. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter zum Zwecke der Prüfung jederzeit und unverzüglich Zugang zum Mietgegenstand zu gewähren.
  6. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand auf eigene Kosten routinemäßig zu warten. Schäden, Verlust oder Zerstörung der Sache hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Er hat dem Vermieter auch unverzüglich den Reparaturbedarf mitzuteilen, zu dessen Vornahme der Vermieter verpflichtet ist.
  7. Der Mieter ist verpflichtet, die Nutzung des Mietgegenstandes im für die Reparatur durch den Vermieter erforderlichen Umfang einzuschränken.
  8. Der Mieter ist verpflichtet, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters keine Änderungen oder technischen Anpassungen am Mietgegenstand vorzunehmen.
  9. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand am Ende des Mietverhältnisses in einem Zustand an den Vermieter zurückzugeben, der der vereinbarten Verwendungsweise oder üblichen Verwendung entspricht, es sei denn, dies wurde vereinbart, gereinigt und mit sämtlichem erhaltenen Zubehör.

8. Pflichten des Vermieters

  1. Der Vermieter vermietet den Mietgegenstand an den Mieter, damit er für den vereinbarten Zweck oder, falls nicht vereinbart, für den üblichen Zweck verwendet werden kann.
  2. Der Vermieter hat den Mietgegenstand in einem solchen Zustand zu halten, dass er der Nutzung dienen kann, für die er vermietet wurde.
  3. Der Vermieter stellt die ungestörte Nutzung des Mietgegenstandes durch den Mieter für die Dauer des Mietverhältnisses sicher.
  4. Bei Rücksendung des Mietgegenstandes ist der Vermieter verpflichtet, alle zurückgesandten Teile des Mietgegenstandes sorgfältig zu prüfen und neu zu berechnen. Anschließend hat der Mieter die angegebene Anzahl der zurückgegebenen Artikel und die Schadensermittlung zur Stellungnahme zu übersenden, falls der Mieter einen Teil der noch nicht zurückgegebenen Artikel gefunden hat.

9. Haftung für Mängel

  1. Weist der Gegenstand einen Mangel auf, für den sie nicht oder nur schwer bestimmungsgemäß verwendet werden kann, so ist der Mieter berechtigt, der Vermieterin nach Möglichkeit eine andere Sache zur Verfügung zu stellen, die dem gleichen Zweck dient.
  2. Für den Zeitraum, in dem der Mieter die Sache nicht oder nur mit erheblichen Schwierigkeiten des Vermieters sachgemäß nutzen konnte, hat der Mieter das Recht, auf den Mietpreis oder einen Rabatt vom Mietpreis oder eine Minderung des Mietpreises zu verzichten; Der Mieter hat sein Recht gegenüber dem Vermieter bis zum Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer auszuüben, andernfalls erlischt es.

10. Folgen einer Vertragsverletzung

  1. Kommt der Mieter mit der Zahlung etwaiger Zahlungen an den Vermieter in Verzug, so ist der Vermieter berechtigt, die Lieferung des Mietgegenstandes bis zur Klärung des Sachverhalts auszusetzen.
  2. Kommt der Mieter mit der Zahlung etwaiger Geldleistungen an den Vermieter in Verzug, so ist der Mieter verpflichtet, für jeden angefangenen Verzugstag eine Vertragsstrafe in Höhe von 1% des Tagessatzes des ausstehenden Betrages zu zahlen. Der Tagessatz wird 200 CZK nicht überschreiten. Neben der Vertragsstrafe hat der Vermieter Anspruch auf Ersatz aller auf diese Weise entstandenen Schäden gegen den Mieter. Diese AGB gelten nicht, wenn der Mieter Verbraucher ist.
  3. Kommt der Mieter mit der Übernahme des Vertragsgegenstandes an den Vermieter in Verzug, ist der Mieter verpflichtet, für jeden angefangenen Verzugstag eine Vertragsstrafe in Höhe von 1% des ausstehenden Betrages zu zahlen. Der Tagessatz wird 200 CZK nicht überschreiten. Neben der Vertragsstrafe hat der Vermieter Anspruch auf Ersatz aller auf diese Weise entstandenen Schäden gegen den Mieter. Diese AGB gelten nicht, wenn der Mieter Verbraucher ist.
  4. Bei verspäteter Rückgabe des Mietgegenstandes an den Vermieter ist der Mieter verpflichtet, für jeden angefangenen Verzugstag eine Vertragsstrafe in Höhe von 1% des Tagessatzes des offenen Betrages zu zahlen. Der Tagessatz wird 200 CZK nicht überschreiten. Neben der Vertragsstrafe hat der Vermieter Anspruch auf Ersatz aller auf diese Weise entstandenen Schäden gegen den Mieter. Diese AGB gelten nicht, wenn der Mieter Verbraucher ist.Der Mieter zahlt für jeden Tag der Verspätung bei der Rücksendung des Mietgegenstandes den entsprechenden Teil des Mietpreises, der sich aus dem Vertrag ergibt.
  5. Der Vermieter kann die Zahlung der mit der Durchsetzung jeder einzelnen nicht erfüllten Verpflichtung verbundenen Kosten durch den Mieter in Höhe von pauschal 1200 CZK verlangen. Das Recht des Vermieters auf Schadensersatz bleibt hiervon unberührt. Diese AGB gelten nicht, wenn der Mieter Verbraucher ist.
  6. Der Vermieter ist berechtigt, den nicht bezahlten Mietpreis, die Verzugszinsen, die Vertragsstrafe und den Ersatz von Schäden, die durch die rückzahlbare Anzahlung entstanden sind, abzuziehen, sofern dies im Vertrag vereinbart wurde.
  7. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter Schäden, Zerstörungen oder den Verlust des Mietgegenstandes unverzüglich anzuzeigen. Wenn der Vertrag abgelaufen ist oder gekündigt wurde und der Mieter den Vermieter nicht über die im vorstehenden Satz genannten Tatsachen informiert, zahlt die Miete den Mietpreis auch dann weiter, wenn der Mieter die Sache nicht ordnungsgemäß nutzen konnte.
  8. Im Falle einer Beschädigung des Mietgegenstandes ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter einen Teil des Betrages (entsprechend der Schadenshöhe) zu zahlen, der im E-Shop für den betreffenden Mietgegenstand als „Preis bei Verlust“ gekennzeichnet ist. Bei Verlust oder Zerstörung des Mietgegenstandes ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter den Betrag zu zahlen, der im E-Shop beim jeweiligen Mietgegenstand als „Preis bei Verlust“ gekennzeichnet ist.

11. Haftungsausschluss

  1. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch die Nichterfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag verursacht werden, wenn diese Verletzung auf ein außergewöhnliches unvorhersehbares und unüberwindbares Hindernis zurückzuführen ist, das unabhängig von seinem Willen entsteht. Insbesondere Straßensperrungen, Streiks, Epidemien, Brände, Naturkatastrophen, Kriegskonflikte, Embargos, staatliche Maßnahmen (EU) einschließlich Antidumping gelten als Hindernis, das unabhängig vom Willen des Vermieters entsteht. Der Vermieter hat den Mieter unverzüglich über das Vorhandensein eines solchen Hindernisses zu informieren und alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die Folgen einer Nichterfüllung seiner Verpflichtungen zu mildern. Dauert das Hindernis länger als 3 Monate, sind der Mieter und der Vermieter verpflichtet, die Vertragsverhandlungen wieder aufzunehmen. Dieser Punkt der AGB gilt auch für den Mieter.

12. Dauer und Beendigung des Vertrages

  1. Ein Vertrag hat grundsätzlich eine im Vertrag festgelegte Laufzeit, sofern im Vertrag nichts anderes bestimmt ist, oder impliziert nicht, dass der Vertrag eine unbefristete Laufzeit hat.
  2. Übernimmt der Mieter den Mietgegenstand nicht innerhalb von 48 Stunden nach dem vereinbarten Termin für die Vertragsannahme, ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Das Recht des Vermieters auf Schadensersatz durch Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
  3. Ist die Vertragsdauer länger als 30 Tage oder handelt es sich um einen unbefristeten Vertrag, haben der Vermieter und der Mieter das Recht, den Vertrag zu kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt 10 Tage für Verträge mit einer Laufzeit von 30 bis 90 Tagen und 1 Monat für Verträge mit einer unbefristeten Laufzeit.
  4. Der Vermieter hat das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Mieter mit der Zahlung des Mietpreises in Verzug gerät oder wenn der Mieter den Mietgegenstand so nutzt, dass er über den zumutbaren Umständen hinausgeht oder nicht zu tun.
  5. Der Mieter kann den Vertrag jederzeit fristlos kündigen, wenn sich der Vermieter mit der Lieferung des Mietgegenstandes länger als 3 Tage in Verzug befindet, obwohl die schriftliche Kündigung des Mieters und des Mieters nachweislich zu Schäden geführt hat.
  6. In anderen als den in diesen AGB festgelegten Fällen kann der Vertrag nicht gekündigt werden. D
  7. er Vertrag kann nur in den in diesen AGB oder gesetzlich festgelegten Fällen widerrufen werden.

13. Schutz personenbezogener Daten

Umgang mit personenbezogenen Daten Der Mieter unterliegt den einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, einschließlich der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (DSGVO). Die Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Mieter sind in den Datenschutzbestimmungen enthalten.

14. Schlussbestimmungen

  1. Alle Streitigkeiten aus dem Vertrag werden ausschließlich nach tschechischem Recht beigelegt und von den zuständigen Gerichten der Tschechischen Republik beigelegt. Das örtlich zuständige Gericht erster Instanz ist das Gericht am Sitz des Vermieters, dies gilt nicht, wenn der Mieter Verbraucher ist.
  2. Streitigkeiten aus dem Vertrag, bei denen der Mieter Verbraucher ist, können auch außergerichtlich beigelegt werden. In einem solchen Fall kann sich der Mieter-Verbraucher an die außergerichtliche Streitbeilegungsstelle, die Czech Trade Inspection, wenden. Detaillierte Informationen zur außergerichtlichen Streitbeilegung finden Sie hier.
  3. Der Mieter und der Vermieter bestätigen, dass sie mit allen Bestimmungen dieser AGB vertraut sind und diesen zustimmen.
  4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in Übereinstimmung mit den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden und gültigen Gesetzen ausgelegt. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der AGB nach den gesetzlichen Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der AGB als Ganzes zur Folge.

Diese AGB trat am: 15. 3. 2019 in Kraft